So pusht Du Deine Kooperationen

Es klingt so banal, wird aber leider in der Praxis oft vergessen zu regeln: der Zweck der Kooperation. Dabei handelt es sich bei dem Zweck um die Grundlage der Kooperation, dem die Rechte und Pflichten der Parteien zugeordnet werden. Ist der Zweck nicht geregelt, dann ist nicht klar, auf welchen Zweck sich die Parteien geeinigt haben.

IT-Recht und Kommunikation

Dieses Jahr begann mit einem schönen, kleinen Erfolg: Mein Kollege RA Gmerek hat ein siegreiches Urteil vor einem Amtsgericht erstritten. Der Fall ist nicht spektakulär, der Gegenstandswert leider überschaubar insoweit eigentlich nicht berichtenswert. Aber die Problemstellung ist typisch für das IT-Recht und so lohnt sich ein Blick doch.

B2B – Plant a tree – Werbeagentur kann auch grün

Wir von B2B Design nehmen unsere ökologische Verantwortung ernst und achten auf die Umwelt und das Klima.
Deshalb gibt es bei uns hochwertiges Design mit Nachhaltigkeit!
Und das ist eigentlich ganz einfach.
Wir verschicken keine unnötigen Muster. Worauf wir sehr stolz sind, unser Büro ist zu fast 100% papierlos!