be content Brand Talk zum Thema „Selbstständigkeit im Lockdown“
Mittwoch, 24.03.2021, 20 Uhr. Verena Ullmann im Gespräch mit dem Mainzer IT-, Medien und Arbeitsjuristen Jens Gmerek
Der Lockdown dauert jetzt wohl bis 18. April 2021. Wir Unternehmer haben es nicht leicht. Auch rechtlich gesehen. Die Frage ist: Kann ich so einfach mein Off-Line-Geschäft in den Online-Bereich verlagern? Welche rechtlichen Fallen oder Hinternisse gibt es dazu?
Grund genug, mir den IT- Medien- und Arbeitsjuristen Jens Gmerek dazu einzuladen. Wir sprechen am Mittwoch, 24.03.2021 ab 20 Uhr über folgende Fragen:
- Kann ich meine Kunden im Lockdown auch Online versorgen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Online-Shop und „click and meet“?
- Ist „click and collect“ dasselbe wie „click und meet“?
- Was ist das Fernabsatzgesetz? Was muss ich deshalb beachten?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer? Wie ist das für mich relevant.
- Was sollte in meinen AGB zu Zeiten von Corona als Ergänzung stehen?
- Was brauche ich für das Finanzamt?
- Was ist die Künstlersozialabgabe und was habe ich damit zu tun?
- Welche Fallstricke gibt es sonst noch, wenn ich Waren oder Dienstleistungen über das Internet vertreiben will?
Näheres zu Jens Gmerek über https://www.gmerek-manthe.de/
Du willst dabei sein? Klicke einfach auf diesen Zoom-Link:
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https://us02web.zoom.us/j/2727634169
Meeting-ID: 272 763 4169
Deine Verena Ullmann https://www.be-content.de
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