Gibt es bei dir auch immer Diskussionen was man veröffentlichen darf und wie man es kennzeichnen muss?
Lesedauer 4 Minuten

Die Gruppen der Social Media Plattformen bieten eine tolle Möglichkeit im Kontakt zu bleiben, sich auszutauschen und gegenseitige Hilfe anzubieten. Manchmal ist es aber auch einfach eine Gruppe, in der man gerne Zitate, Bilder und Texte weiter gibt, um viele Menschen daran teilhaben zu lassen.

 

Bild von futurebiz.de

Urheberrecht von Veröffentlichungen

Doch wie ist das eigentlich mit den Rechten der einzelnen Veröffentlichungen? Kennst du dich da aus? Erwähnst du immer die Quelle von deinem geposteten Bild?

Hier bewegst du dich innerhalb des Urheberrechts. Bilder, Texte und Video‘s gehören dem Menschen, der sie erstellt und entworfen hat. Wir sprechen vom geistigen Eigentum. Dieser muss geschützt werden und bedarf vor einer Veröffentlichung der Zustimmung. Auch geschlossene oder geheime Facebook-Gruppen unterliegen nach einem Gerichtsurteil (LG München I, Urteil vom 31. Januar 2018 – 37 O 17964/17) der Öffentlichkeit und somit dem Urheberrecht.

Dabei ist jedoch zu unterscheiden, ob wir von einem Schnappschuss oder einem Lichtbild, ein Text mit einer ausreichenden Schöpfungshöhe oder Musik bzw. Videos sprechen. Lies dazu gern in unserer Rubrik „Wusstest du, dass…“ mehr über das Urheberrecht.

Wusstest Du, dass…

Auf der Seite urheberrecht.de erfahrt ihr wichtige Aspekte zu Themen wie z.B. was Urheberrecht bedeutet, wie es geschützt wird und wie lange ein Urheberrecht gültig ist.

Wer besitzt, der muß gerüstet sein. 

Johann Wolfgang von Goethe

deutscher Dichter, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Goethe_(Stieler_1828).jpg

Gruppeninhaber ist mitverantwortlich

Doch schauen wir uns die verschiedenen Blickwinkel an. 

Bist du als Ersteller der Gruppe verantwortlich für alles und musst du die Beiträge vor der Veröffentlichung prüfen?

Du hast auf jeden Fall eine Mitverantwortlichkeit bezüglich der veröffentlichten Beiträge. Wenn du weißt, dass der veröffentlichte Inhalt eine Urheberrechtsverletzung darstellt und diesen trotzdem nicht entfernst, zu solchen Beiträgen animierst oder wenn du nach einer Aufforderung des Eigentümers die Inhalte nicht entfernst, spricht man von der Forenbetreiberhaftung. Weiterhin kann sich für dich eine besondere Prüfpflicht ergeben, wenn es bereits in der Vergangenheit Vorfälle von Urheberrechtsverletzungen gab. Wie umfangreich die Prüfungspflicht ausgeführt werden muss, bedarf immer einer Einzelfallentscheidung. 

Viel interessanter ist es für den Verfasser. Hier gilt klar, wer die Urheberrechtsverletzung begeht ist verantwortlich und muss dafür auch im schlimmsten Fall bezahlen. Oft findet man ein Bild, möchte dieses gern anderen zeigen und findet auf Anhieb keinen Verfasser. Mach dir die Mühe und suche solange bis du etwas gefunden hast. Im Zweifel, verzichte einfach auf die Veröffentlichung. Es reicht nicht, wenn man generell dazu schreibt: „Verfasser unbekannt“.

 

Die Seitenbetreiber der www.Akademie.de haben eine Checkliste zusammen gestellt an der du dich orientieren kannst, bevor du das nächste mal etwas veröffentlichen möchtest. 

Das neue Urheberrecht

Das neue Urheberrecht, gültig seit 2019, wird bis zum Juni diesen Jahres noch mal spannend. Die Richtlinien werden für die Betreiber der Plattformen verschärft und das wird auch Auswirkungen für dich als Nutzer dieser haben.

Mein Tipp: achte gut darauf, was du postest. Überlege dir ob du Inhalte von anderen kopierst. Die Gruppe soll ein Platz zum Austausch sein und freundlichem Miteinander sein. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du deinen Beitrag veröffentlichen kannst, frag nach.

Sandra Leist
s.leist@
ds-hut.de

 

Ich bin Sandra Leist und zertifzierte DSGVO-Navigatorin. In meiner täglichen Arbeit begleite ich dich mit deinem Unternehmen durch die Datenschutzgrundverordnung. Dabei ist es mir wichtig, bestehende Arbeitsabläufe zu beachten und die Datensicherheit deiner Kunden / Mandanten und Beschäftigten zu sichern. Hast du Fragen dazu, dann schreibe mir gern.

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