Wie alles beginnt, oder: die Grundlagen der Zusammenarbeit

Lesedauer 4 Minuten

Bild von Anna Samoylova auf Unsplash 

Im letzten Jahr wurde ich von Verena Ullmann angesprochen, ob ich nicht ab 2021 für ihren neuen „be content-Blog“ schreiben möchte. Was für eine Ehre – natürlich musste ich nicht lange überlegen und habe zugesagt.

Zugesagt habe ich nicht nur deshalb, weil ich gerne mich über verschiedene Themen auslasse. Sondern weil mir insbesondere das Konzept hinter dem Blog gefallen hat. Der Blog besteht nicht aus Artikeln, die hauptsächlich von ihr geschrieben werden und ab und an von Beiträgen von Kooperationspartnern veredelt werden. Sondern der Blog ist selbst ein Abbild von dem Tätigkeitsstil, den Verena über die letzten Jahre immer weiter entwickelt hat. Denn die Artikel kommen alle von Kooperationspartnern, denen dann Verena ab und an einen eigenen Artikel beimischt. Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass der Blog selbst ein Produkt der Kooperation ihrer vielen Netzwerkpartner ist.

Und als ich über diese Tatsache nachdachte, da musste ich natürlich als Wirtschaftsanwalt gleich an die Grundlage von Kooperationen denken – nämlich an den Kooperationsvertrag. Denn dieser regelt grundsätzlich die Kooperation, also die Zusammenarbeit von zwei oder mehr Parteien. In der Praxis erlebe ich jedoch immer wieder, dass Kooperationsverträge nicht sorgfältig genug verhandelt und ausgearbeitet werden. Aus diesem Grund möchte ich im Rahmen meines ersten Artikels für diesen Blog fünf Punkte präsentieren, die hinsichtlich eines Kooperationsvertrages beachtet und geregelt werden sollten.

1. Zweck der Kooperation

Es klingt so banal, wird aber leider in der Praxis oft vergessen zu regeln: der Zweck der Kooperation. Dabei handelt es sich bei dem Zweck um die Grundlage der Kooperation, dem die Rechte und Pflichten der Parteien zugeordnet werden. Ist der Zweck nicht geregelt, dann ist nicht klar, auf welchen Zweck sich die Parteien geeinigt haben. In der Praxis kann es dann schwierig sein zu sagen, ob eine Pflicht oder ein Recht sich nun auf die Kooperation bezieht, denn der Bezugspunkt, nämlich das Vorhaben, für das die Parteien zusammenarbeiten wollen, ist schon gar nicht klar.

2. Rechte und Pflichten

Im Rahmen einer Kooperation arbeiten mehrere Parteien zusammen, um gemeinsam etwas zu erreichen. Damit dies geschieht, muss jede Partei ihren Teil beitragen – das sind ihre Pflichten. Auf der anderen Seite soll eine Kooperation auch den Parteien Vorteile bringen – das sind dann die Rechte. Damit aber Rechte und Pflichten klar sind, sollten sie unmissverständlich und klar formuliert werden, damit es nicht zu Streit kommen kann. Dies gilt natürlich insbesondere für den Fall, dass eine Partei Geld, Manpower oder sonstige Dinge einbringen soll. Hier muss klar sein, was genau eingebracht werden soll und gegebenenfalls die Umstände, unter denen die Pflichten zum Tragen kommen. Darüber hinaus sollte geregelt werden was passiert, wenn eine Pflicht nicht wie vereinbart erbracht wird.

3. Willensbildung und Entscheidungen

Im Rahmen einer Kooperation müssen regelmäßig gewisse Richtungsentscheidungen getroffen werden. Die Frage, die sich in der Praxis immer wieder stellt, ist deshalb die nach der Willensbildung und nach dem Treffen von Entscheidungen. Dieser Punkt ist besonders dann wichtig, wenn zwei Parteien jeweils zur Hälfte beteiligt sind. In diesem Fall kann es schwierig sein, eine Entscheidung zu treffen, wenn diese beiden Parteien keine Einigung hinbekommen. Es müssen also entsprechende Mechanismen geregelt werden, damit es in der Kooperation nicht aufgrund von Richtungsstreitigkeiten zu einem Stillstand kommt.

Wusstest Du, dass…

“Kooperationen scheitern meist nicht am mangelnden Willen zur Zusammenarbeit, sondern an der Unfähigkeit, eigene Schwächen zu erkennen und ergänzende fremde Stärken zuzulassen.”

Peter Sereinigg

österreichischer Unternehmensberater

Der Erfolg des Menschen basierte schon immer auf Kooperationen und Arbeitsteilung. Sie verhelfen zu einem Win-Win-Verhältnis und alle Parteien einer Kooperationen entwickeln sich dadurch weiter.

Kooperationen zwischen Unternehmen sind in unterschiedlichsten Konstellationen möglich. Einen ersten groben Überblick über die verschiedenen Arten von Kooperationsmöglichkeiten könnt ihr unter https://www.lernkarten.de/kooperationsformen/ nachlesen. Hier werden die Vor- sowie Nachteile der verschiedenen Kooperationen dargestellt.

4. Dauer und Beendigung

Kooperationen werden normalerweise nicht für die Ewigkeit geschlossen. Oftmals ergibt sich die Dauer aus dem Zweck, denn wenn der Zweck erreicht ist, dann wird die Kooperation nicht mehr benötigt. Allerdings besteht manchmal kein Bezug zum Zweck. Dann sollte klar sein, über welche Dauer sich die Zusammenarbeit erstreckt. Und die Dauer sollte nicht mit der Beendigung vermischt werden. Denn es kann sein, dass die Parteien beispielsweise eine Zusammenarbeit von einem Jahr geplant haben, dann aber nach ein paar Monaten eine Partei nicht mehr im Rahmen der Zusammenarbeit tätig sein möchte. Hier stellt sich nun die Frage, ob diese Partei die Zusammenarbeit vorzeitig verlassen kann und ob sie dafür bestimmte Gründe braucht.

5. Haftung

Es kann sein, dass im Rahmen einer Kooperation etwas schiefläuft. Das ist zwar ärgerlich, kommt aber immer wieder vor. Es stellt sich nun die Frage, was passiert, wenn etwas schiefläuft und sich daraus für eine oder mehrere Parteien ein Schaden ergibt. Dies ist die Frage nach der Haftung. Diese Frage kann manchmal gar nicht so leicht zu beantworten sein, insbesondere wenn die Parteien sich im Rahmen der Kooperation ohne Vergütung einbringen. Dann kann es unfair sein, ihnen beispielsweise Schadensersatzzahlungen aufzubürden. Da es aber ein Grundsatz ist, für das zu haften, was man einem anderen antut, muss geregelt werden, wenn Haftungsfälle zugunsten einer Partei modifiziert werden.

6. Bonus: Verwendung von Vorteilen

Aus vielen Kooperationen ergeben sich konkrete Vorteile, seien es beispielsweise konkrete Produkte oder finanzielle Gewinne, aber auch Knowhow oder immaterielle Dinge wie Marken und Patente. Im Kooperationsvertrag sollte nun geregelt werden, was mit diesen Vorteilen passiert und insbesondere wem diese Vorteile unter welchen Bedingungen zustehen. Dieser Punkt ist insbesondere dann wichtig, wenn die Vorteile, die sich aus der Kooperation ergeben, die Marktposition eines Kooperationspartners signifikant verbessern können. Führt dies dann auf der anderen Seite zu einer Verschlechterung der Marktposition eines anderen Kooperationspartners, dann kann es schnell zu Streit zwischen den Parteien kommen.

Ich hoffe, es wird erkennbar, dass in einem Kooperationsvertrag viel „Sprengstoff“ stecken kann. Ich erlebe immer wieder, dass Kooperationen im Streit enden, weil die Parteien keine ausreichenden Regelungen getroffen haben. Umso mehr freue ich mich, dass Verena Ullmann sich immer dafür einsetzt, dass die Einzelheiten einer jeden Kooperation, die sie selbst eingeht oder die sie organisiert, sauber geregelt sind. Für Rückfragen stehe ich ansonsten gerne zur Verfügung unter www.kanzlei-lexa.de bzw. per E-Mail unter kontakt@kanzlei-lexa.de.

Carsten Lexa
Rechtsanwaltskanzlei Lexa
kontakt@kanzlei-lexa.de

 

Der Autor Carsten Lexa ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Lexa mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Er berät Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschafts- und unternehmensrechtlicher Art. Er veröffentlicht in regelmäßigen Abständen praxisbezogene Artikel zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und ist Seminarleiter für wirtschaftsrechtliche Themen bei verschiedenen regionalen und überregionalen Organisationen und Institutionen.

Kooperationen beginnen mit einem Kennenlernen am Telefon, via Zoom, Skype, Smartphone, E-Mail, Blog, Social Media oder im direkten Gespräch bei einem Event oder bei be content. In diesen ersten Schritten ist es wichtig seinem Gegenüber durch das Auftreten, der Positionierung, und einer tollen Art der Kommunikation für sich zu gewinnen. Natürlich klappt das nicht immer und manchmal fehlt uns auch die Erfahrung, im richtigen Moment die Chance zu erkennen. Wenn Du an Dir oder Deinem Unternehmen etwas verändern möchtest, um mit Deinem Produkt oder Deiner Persönlichkeit weiterzukommen, dann buche ein kostenfreies Erstgespräch und lass uns über Deine Themen sprechen.

DU WILLST NEWS ZUM THEMA BRANDING, DEN VERANSTALTUNGEN UND ANGEBOTEN? Dann kontaktiere uns über unser kontaktformular!

4 + 9 =