Stolperfalle Datenschutz

Lesedauer 4 Minuten

Bild von Domenico Loia on Unsplash

Einleitung:

Aktuell (Stand 20. Januar 2021) wird das Homeoffice als gute Möglichkeit gesehen die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und – zumindest unausgesprochen – die Kinderbetreuung zu sichern. Auf Nachrichtenportalen werden dann zur Bebilderung der entsprechenden Nachrichten gerne Bilder einer Mutter mit Laptop am Küchentisch mit ein oder zwei Kindern gezeigt, alternativ – politisch korrekt – kann aber auch ein Vater dort sitzen. (Bilanz zum Homeoffice in Coronazeiten).

Dazu kommen entsprechende Statements von Politikern oder vielleicht die Strafgeldforderung des Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery (Forderung nach Bussgelder zur Durchsetzung von mehr Homeoffice).

 

Problemfelder:

Nun gibt es aber einen Pferdefuß in dieser schönen, neuen Welt des Homeoffice: Die „normalen“ gesetzlichen Regelungen – wie der Datenschutz – gelten weiterhin und die Anforderungen sind enorm. Jetzt weiß ich aus meiner juristischen Praxis, dass die Problemfelder des Datenschutzes gerne übersehen werden. Datenschutz ist etwas, an dass man sich erinnert, wenn man Argumente braucht, etwas nicht zu tun: 

„Sie wollen eine Auskunft? Würde ich gerne machen, aber der Datenschutz, Sie wissen ja….“ 

Wenn ich also als Arbeitgeber kein Homeoffice möchte, nehme ich mir die „Hilfestellung zum Datenschutz im Homeoffice“ des Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/wirtschaft/hilfestellung-zum-datenschutz-im-homeoffice-191192.html) zur Hand und stelle fest, dass diese Anforderungen bzw. Empfehlungen nicht zu verwirklichen sind – zumindest für die Mehrzahl aller Betriebe. Wenn ich als Arbeitnehmer kein Homeoffice will, rechne ich dem Arbeitgeber mal meinen erhöhten Aufwand vor, z. B. das Arbeitszimmer, dass ich nun unterhalten muss (Arbeitsmittel stellt der Arbeitgeber).

Einige Problemfelder aus dem Katalog:

  • Der geeignete Raum: Es muss sichergestellt werden, dass Dritte, also Mitbewohner, Familienangehörige etc., keine Kenntnis von personenbezogenen Daten erhalten. Personenbezogene Daten ist praktisch alles! Daher wird ein abschließbares Arbeitszimmer oder ein abschließbarer Container für die Unterlagen empfohlen.
  • Keine Vermischung privater und dienstlicher Geräte. Sie sollen also beispielsweise nicht mit ihrem privaten Drucker Dateien von ihrem dienstlichen Laptop ausdrucken.
  • Bei Videokonferenzen mit datenschutzrelevantem Inhalt, darf kein Dritter zuhören können. 

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, alle diese Regelungen und Empfehlungen haben ihren Sinn. Dazu die passenden Beispiele:

  • Ihr Kind benutzt die Rückseite einer ausgedruckten E-Mail als Schmierpapier, um ein Bild zu malen und verschenkt das Bild weiter….
  • Sie haben einen modernen, besseren Drucker, dieser speichert die Druckdateien zwischen. Anschließend verkaufen/verschenken Sie den Drucker mit den darin gespeicherten personenbezogenen Daten; ein Datenschutzverstoß.
  • Sie arbeiten in einer Personalabteilung zu Hause, es wird über den Praktikanten Xy geredet und Ihr 5-jähriges Kind bekommt es mit. Dann auf einem Sommerfest des Betriebes in der Post-Corona-Zeit bei Vorstellung der Familie macht Ihr Kind den Mund auf: „Mein Vater hat gesagt, dass Sie….. sind“. Jeder kann sich ein Bild machen was das Kind so sagen könnte. Die Folgen können Erklärungen, Beschwerden bei amtlichen Stellen und Schmerzensgelder sein. 

Daher kann man mit Datenschutz praktisch jeden Anspruch auf Homeoffice so erschweren, dass viele Interessenten die Lust verlieren. Das muss aber nicht sein!

Wusstest Du, dass…

Homeoffice-Nutzung in der Corona-Pandemie 2021

Quelle: statista.com

Ende Januar 2021 arbeiteten 24 Prozent der befragten Erwerbstätigen ausschließlich oder überwiegend im Homeoffice.  Die Erhebung zeigt, dass im Verlauf des Jahres 2020 die Nutzung der Möglichkeit von zuhause aus zu arbeiten abnahm. Es ist erkennbar, dass die Homeoffice-Nutzung insgesamt seit Beginn der Pandemie deutlich zugenommen hat.

Die komplette Statistik findet ihr hier: Homeoffice-Nutzung während der Coronakrise 

„Man merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt.“

Marie Curie

polnische Chemikerin und Physikerin, www.zitate.de;

Lösungen:

Der wichtigste Lösungsansatz ist: Homeoffice geht nur wenn beide Seiten wollen und die Problemfelder beachten. Gegen den Willen des Arbeitgebers geht es nicht und gegen den Willen des Arbeitnehmers auch nicht. 

  • Sehen Sie sich den die vorgenannte Hilfestellung an, sprechen Sie es mit Ihrem Mitarbeiter/Chef durch. Dokumentieren Sie die Lösungen gemeinsam. Dann können Sie sich bei einem Vorfall auch besser verteidigen.
  • Sparen Sie nicht an der falschen Stelle, die Kosten von Rollcontainern, kleinen Druckern etc. sind überschaubar. Wenn etwas passiert können die Kosten für Rechtsvertretung, Strafen/Schmerzensgelder deutlich höher sein.
  • Gibt es eine Forderung aus der oben genannten Hilfestellung die Ihnen unsinnig erscheint oder die Sie nicht umsetzen können, holen Sie im Vorfeld Rechtsrat ein. Die Hilfestellung ist auf der strengen Seite des Meinungsspektrums und ein anderer Ansatz ist vielleicht auch möglich.

Achten Sie immer darauf, nicht angreifbar zu sein. Sei es weil der Arbeitgeber nach Gründen für eine Abmahnung/Kündigung sucht, sei es weil der frühere Arbeitnehmer seinem ehemaligen Chef noch einen mitgeben möchte. Ein aktuell gutes Verhältnis muss nicht so bleiben; aus Erfahrung weiß ich, dass ein „kippen“ des Verhältnisses sehr schnell gehen kann. Dann kommt es auf die Aktenlagen an, also was wurde vereinbart, dokumentiert etc.

Jörg Manthe
RAe Gmerek & Manthe
JManthe@ Gmerek-Manthe.de
 

Der Autor Jörg Manthe ist Fachanwalt für IT-Recht (weitere Schwerpunkte Arbeitsrecht & Compliance) und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Gmerek & Manthe in Mainz. Er wird in regelmäßigen Abständen mit Blogbeiträgen zu interessanten juristischen Themen aus dem Bereich IT-Recht und Arbeitsrecht schreiben.

Lies auch seinen Beitrag zum Thema „IT-Recht und Kommunikation“.

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