Von Carsten Lexa
Lesedauer 4 Minuten

Bild von Romain Dancre on Unsplash

Ich werde immer wieder gefragt, über welche Regelungen man sich im Hinblick auf einen Vertrag Gedanken machen sollte. Das ist eine spannende Frage, betrifft sie doch zum einen genau den Kern von dem, mit dem ich mich jeden Tag beschäftige. Zum anderen hängt die Antwort natürlich davon ab, um was für eine Art von Vertrag es geht, denn die Regelungen eines Vertrages sollten natürlich gerade für die jeweilige vertragliche Situation passen.

Nichtsdestotrotz möchte ich in diesem Beitrag versuchen, die meiner Ansicht nach wichtigsten vertraglichen Regelungen, die in jeder Art von Vertrag Sinn machen, zu beschreiben. Mir ist natürlich dabei klar, dass es die eine oder andere Regelung geben wird, die sicherlich auch generell sinnvoll ist, in der nachfolgenden Aufzählung jedoch fehlt. Jedoch kann ich sagen, dass zumindest die nachfolgend dargestellten Regelungen, sofern diese bedacht werden, einen Vertrag mit ziemlicher Sicherheit verbessern werden. Gehen wir es also an:

1. Die Präambel

In der Präambel können die Absichten und Hintergründe des Vertrages dargestellt und so Hilfestellungen für das Verständnis und die Auslegung einzelner Regelungen gegeben werden.

2. Zuständigkeiten

Manchmal wollen die Parteien, dass nur bestimmte Personen im Hinblick auf einen Vertrag handeln bzw. Erklärungen abgeben und entgegennehmen können. So soll eine Informationskonzentration erzielt werden. Es sollte aber bedacht werden, was passiert, wenn eine bestimmte genannte Person nicht mehr für eine bestimmte Partei handeln kann, beispielsweise wenn sie nicht mehr für diese tätig ist.

3. Vertragsgegenstand

Dies ist der Lebenssachverhalt, der mit dem Vertrag geregelt werden soll. Dies kann ein Kauf gegen Barzahlung, die kostenfreie Nutzung eines Gegenstandes oder die Gründung einer Gesellschaft sein. Wichtig ist, den Gegenstand möglichst unmissverständlich zu beschreiben.

4. Leistungen

Die Leistungen der Parteien beschreiben, zu was sie sich gemäß dem Vertrag verpflichtet haben. Spiegelbildlich ergeben sich so auch die Berechtigungen der Parteien. Es liegt auf der Hand, dass die Beschreibung der Leistungen möglichst präzise sein muss, um im Zweifelsfall klären zu können, ob etwas noch unter die zu erbringenden Leistungen fällt.

5. Leistungsänderungen

Manchmal kommt es, insbesondere bei lange laufenden Verträgen, zu geänderten Lebensumständen, die sich auf die Leistungen auswirken können. Es sollte deshalb geregelt sein, welche Änderungen maßgeblich sind und wie sich diese Änderungen auswirken.

6. Zahlung

Im Hinblick auf Zahlungen ist nicht nur die Höhe entscheidend, sondern auch die Währung sowie Wechselkursschwankungen, Kosten für das Leisten einer Zahlung sowie Zahlungstermine.

7. Termine

Oftmals gibt es zeitliche Elemente, die im Hinblick auf einen Vertrag eine Rolle spielen. Wichtig sind insbesondere Beginn- und Endtermine sowie Fristen und Stichtage für bestimmte Handlungen. Und es sollte geregelt werden, was passiert, wenn die geregelten Termine nicht eingehalten werden.

8. Kündigung

Ein Vertrag kann normalerweise nicht einfach so beendet werden, wenn er über einen bestimmten Zeitraum geht. In diesem Fall kann eine Kündigungsregelung sinnvoll sein. Für diese jedoch ist wichtig, ob ein Kündigungsgrund erforderlich ist, welche Frist gelten soll und welche Folgen sich aus einer Kündigung ergeben.

Wusstest Du, dass…

Dialog auf Augenhöhe als Türöffner

Es gibt eine Anzahl von Begrifflichkeiten, die fast jeder verwendet – ohne sie aber wirklich zu verstehen.

Einer dieser Begriffe ist „Augenhöhe“ – was ist das eigentlich? Augenhöhe sei wichtig während der Kommunkation oder Vertragsverhandlungen. Es geht dabei nicht um einen oberflächlichen Gedankenaustausch, sondern den Gesprächspartner ernst zu nehmen mit allen seinen Aussagen und Ideen.

Wie so etwas gelingen kann, beschreibt ein Artikel aus der „Zeit“ mit einigen hilfreichen Punkten.

„Das Vertrauen gibt dem Gespräch mehr Stoff als der Geist“.

François de La Rochefoucauld

französischer Adeliger und Militär, Quellen: zitate.net

9. Gewährleistung

Bei der Erbringung von vertraglichen Leistungen kann etwas schiefgehen. Die Parteien sollten deshalb bedenken, welche Folgen sich ergeben, wenn eine Partei ihre Leistung nicht oder nicht in ausreichendem Maß erbringt.

10. Geheimhaltung

Oftmals werden im Rahmen eines Vertrages Informationen ausgetauscht, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Dann macht es Sinn, wenn die Parteien regeln, welche Informationen geheim zu halten sind und was die Folge eines Verstoßes gegen eine solche Verpflichtung ist.

11. Vertragsstrafen

Nicht immer sind die Regelungen zur Gewährleistung ausreichend, um die Interessen einer Partei im Falle einer Schlecht- oder Nichtleistung zu wahren. Helfen können dann entsprechende Vertragsstrafenregelungen.

12. Streitbeilegung

Insbesondere im unternehmerischen Kontext machen normale Gerichtsverfahren vor deutschen Zivilgerichten nicht immer Sinn, verursachen sie doch hohe Kosten und können sie lange andauern. In bestimmten Situationen können Mediations- oder Schiedsklauseln helfen, schneller und kostengünstiger Abhilfe zu schaffen. Solche Alternativen sind jedoch im Vertrag zu regeln.

13. Form

Die Parteien können in bestimmten Fällen regeln, dass Informationen, Erklärungen bzw. Handlungen einer bestimmten Form unterliegen. Wird diese nicht eingehalten, kann das dazu führen, dass eine Unwirksamkeit vorliegt. Durch eine entsprechende Regelung kann hierzu Klärung herbeigeführt werden bzw. es kann dafür gesorgt werden, dass ein gewisser Standard einzuhalten ist.

Fazit

Ich muss es noch einmal betonen: die obige Aufzählung ist in keinster Weise abschließend. Sie stellt jedoch meiner Erfahrung nach einen guten Grundstock an Regelungen dar, die für jeden Vertrag bedacht werden sollten. Ist das einmal erfolgt, wird die Qualität eines Vertrages schon deshalb steigen. Werden dann noch die jeweiligen Besonderheiten der bestimmten Vertragssituation berücksichtigt und für diese entsprechende Regelungen formuliert, dann kann dieser Vertrag das machen, was seine Aufgabe ist: den Parteien vor Augen führen, was ihre Rechte und Pflichten sind und Streit verhindern.

Wer noch mehr Tipps für Verträge haben möchte, dem empfehle ich, sich einmal mein aktuelles Buch „Mehr Erfolg mit besseren Verträgen“ anzusehen:  Das Buch richtet sich bewusst an jedermann und ist so geschrieben, dass die Leser:innen kein juristisches Vorverständnis benötigen, um die dort beschriebenen Tipps und Kniffe zu verstehen und anzuwenden.

Carsten Lexa
Rechtsanwaltskanzlei Lexa
kontakt@kanzlei-lexa.de

 

Der Autor Carsten Lexa ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Lexa mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Er berät Unternehmen in allen Angelegenheiten wirtschafts- und unternehmensrechtlicher Art. Er veröffentlicht in regelmäßigen Abständen praxisbezogene Artikel zu aktuellen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und ist Seminarleiter für wirtschaftsrechtliche Themen bei verschiedenen regionalen und überregionalen Organisationen und Institutionen.

Er hat auch noch weitere interessante Blogbeiträge veröffentlicht. Diese könnt ihr nachlesen unter „So pushst du deine Kooperationen„, „Wie man Streit vermeidet„, „Fehler vermeiden beim Agenturvertrag“ und „10 wichtige Verträge, die Gründerinnen und Gründer brauchen„.

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